Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen (Dienstleistungen, Managed und Cloud Services und Produkte), die von Wide Technology Partners AG (nachstehend «Wide») erbracht werden, ersetzen allfällige bisherige Vereinbarungen und finden Anwendung auf alle Verträge zwischen Wide und dem Kunden (nachstehend «Kunde»), sofern und soweit im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Allfällige Geschäfts-und Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen.

Für jede Leistung gelten zudem die entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit vorhanden/anwendbar. Diese können rechtsgültig von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen und eine eventuelle individuelle schriftliche Vereinbarung keine Bestimmungen enthalten, kommen subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zur Anwendung. Wide ist berechtigt, die Dienste sowie die vorliegenden AGB anzupassen, soweit Wide dies für sinnvoll und tunlich erachtet und dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Wide informiert vorab schriftlich über allfällige Änderungen dieser Bedingungen. Der Kunde hat im Falle von wesentlichen Vertragsänderungen das Recht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich zu kündigen, wobei bestehende Bestellungen davon unberührt bleiben. Unterlässt er dies oder benutzt er die Services, Produkte o.a. nach Inkrafttreten der neuen AGB weiter, gelten diese als akzeptiert. Die jeweils aktuellen AGB, sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen können unter www.wide.ch eingesehen werden.

1.1 Leistungsanbieter: Wide behält sich die Möglichkeit vor, als Anbieter der vertraglich vereinbarten Leistungen (Internet, Telefonie, Hardware, Wartung…) anstelle der ursprünglich bezeichneten Firma eine andere Firma zu setzen und / oder Drittanbieter oder Unterlieferanten einzusetzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

1.2 Geografische Leistungsbegrenzung: Wide bietet Leistungen und Produkte den in der Schweiz niedergelassenen Firmen in der ganzen Schweiz an. Wide garantiert jedoch in keinem Fall die flächendeckende Verfügbarkeit der Leistungen ausserhalb der Landesgrenzen, denn diese werden von der Art der bestehenden Linie, der Verbindungsqualität sowie den Material- und Informatikressourcen des Kunden beeinflusst.

2. Vertragsbedingungen

2.1 Vertragsbeginn und –dauer: Der Vertrag zwischen Wide und dem Kunden kommt mit der Unterzeichnung/Bestellung der Offerte durch den Kunden zustande, womit der Inhalt der Offerte als genehmigt gilt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift/Bestellung, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und ohne Einschränkung damit einverstanden ist. Im Falle einer Bestellung via Internet/Telefon beginnt der Vertrag dann, wenn die entsprechende Auftragsbestätigung/Bestätigungsmail an den Kunden versandt wurde. Auch bei Fehlen einer Offerte beginnt das Vertragsverhältnis spätestens mit dem Benutzen von Produkt/Dienstleistung/Service. Die Zustellung der Auftragsbestätigung bzw. weiterer Dokumente per Fax oder per E-Mail bindet die Parteien und gilt als gleichwertig mit der Zustellung per Post. Der Sendebericht des Absendefaxgeräts gilt als Empfangsbestätigung des Adressaten. Wide behält sich vor, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die gewöhnliche Vertragsdauer beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2.2 Kündigung: Bei Vorlage eines schriftlichen Vertrages bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertrag, welcher mit Wide abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an Wide. Mit Ausnahme von befristeten Verträgen werden alle Verträge und Abonnemente nach der vereinbarten Vertrags- bzw. Abonnementsdauer stillschweigend um ein weiteres Jahr fortgesetzt, falls sie nicht von einer der beiden Parteien schriftlich und unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den Jahrestag der Inbetriebnahme auf das Ende eines Monats aufgelöst werden.

Eine vorzeitige Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
– Bei längerer Nichtverfügbarkeit der Vertragsleistung: Bei nachgewiesener dauernder oder längerer Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung, für die der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden kann, erstatten Wide und die entsprechenden Partner dem Kunden die Gebühr für die verbleibende Vertrags- oder Abonnementsdauer ab Eintreten der Nichtverfügbarkeit zurück (pro rata temporis-Berechnung). Ausdrücklich vorbehalten bleibt höhere Gewalt zur Entlastung von Wide. Unter «längerer Nichtverfügbarkeit» in diesem Sinne wird eine Dauer von mindestens fünf aufeinander folgenden Werktagen ab Erhalt des Einschreibens, in dem der Kunde Wide über den Leistungsunterbruch unterrichtet, verstanden. Es kommt die Haftungsbeschränkung von Wide zur Anwendung (vgl. hier Ziff. 5.).

– Bei Zahlungsverzug des Kunden: Werden offene Rechnungen trotz gesetzter Nachfrist nicht beglichen, kann Wide den Vertrag oder das Abonnement vorzeitig mit 30-tägiger Frist kündigen. Eine vorzeitige Kündigung wegen Nicht-Bezahlung der Rechnungen hat folgende Konsequenzen: Wide als Anbieter ist nach ergebnislosem Fristablauf von der Leistungspflicht entbunden. Der Kunde schuldet Wide die fälligen Rechnungen sowie die Gebühren bis zum nächsten vertraglich vereinbarten Kündigungsdatum. Sämtliche ausstehenden Beträge und Gebühren sind bei Erhalt der vorzeitigen Kündigung sofort fällig.

– Bei rechtswidrigem, unangemessenem oder missbräuchlichem Verhalten des Kunden: Beim heutigen Stand der Technik werden die Leistungen des Internet-Netzwerkes sowie die Qualität der Telefonverbindungen von physischen Aspekten der Übermittlungsart und des Übermittlungsträgers beeinflusst. Weiter hängt die Funktionstauglichkeit direkt von der adäquaten Nutzung durch den jeweiligen Benutzer ab. Wide hat einen effizienten Betrieb zu gewährleisten und im Bereich der Möglichkeiten unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten zu unterbinden. Als unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten gelten insbesondere: missbräuchliche Nutzung der unlimitierten Internetverbindung (z.B. ununterbrochenes Downloaden durch einen oder mehrere Computer; missbräuchliche Telefonanrufe; unangemessene und/oder unsachgemässe Nutzung des Telefonanschlusses; jede Verwendung, die das gute Funktionieren und die Sicherheit des Internets beeinträchtigt; systematischer und/oder aggressiver Versand von Werbemails, Bettelbriefen usw. (Spamming); Versand von Nachrichten, Dateien u.ä. mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt; Bereitstellung von Websites und Informationen (Blogs) mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt; Verfremdung oder schlechte Pflege des vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materials. In jedem Fall entscheidet Wide, ob ein rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten vorliegt. Wide stützt sich dabei insbesondere auf die Beschwerden anderer Anwender. Wide kann nach freiem Ermessen den Kunden mahnen oder die Leistung ohne weitere Benachrichtigung einstellen, bis der Kunde sich verpflichtet, das ihm angelastete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Weigert sich oder unterlässt es der Kunde, eine solche Verpflichtung einzugehen und bei wiederholtem rechtswidrigen, unangemessenem oder missbräuchlichem Verhalten, kann Wide den Vertrag oder das Abonnement mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen. Die Folgen sind dieselben wie bei Nicht-Bezahlung durch den Kunden (s.o.). Liegt ein schwerwiegender Verstoss gegen die Net-Etiquette/Godwin’s Law oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten aufgrund von übermittelten oder bereitgestellten Informationen vor, kann der Anbieter den Vertrag oder das Abonnement mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen.

– Auf Wunsch des Kunden: langfristige Verträge können vom Kunden vorzeitig gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung auf Wunsch des Kunden hat der Kunde für die von Swisscom, Sunrise oder anderen Anbietern verrechnete Abschaltgebühr und für die Gebühren der vorzeitigen Kündigung wie folgt aufzukommen: Der Kunde hat den gesamten, für die Vertragsdauer fälligen Beitrag zu entrichten. Übersteigt die Vertragsdauer ein Jahr, so schuldet er den Beitrag für das laufende Jahr vollständig, den für das folgende Jahr zu 50% und den für jedes weitere Jahr zu je 25%. Darüber hinaus sind die bei der Inbetriebnahme gewährten Rabatte für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr dem Anbieter vollständig zu erstatten. Die vorzeitige Kündigung hat die sofortige Einstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Folge, soweit nicht anders vereinbart.

– Bei Verstoss gegen die entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen.
Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum von Wide stehenden Gegenstände und Unterlagen o.ä. unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch Wide, an Wide zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
Wide kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz- /Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Wide über entsprechende Tatbestände umgehend zu informieren. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist Wide berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.3 Unteilbarkeit der Leistung: Die vertraglich vereinbarten oder im Abonnement inbegriffenen Leistungen werden als Ganzes gewährt und sind zeitlich befristet. Der Kunde kann den Vertrag oder das Abonnement demnach nicht nur für einen Teil der Leistungen kündigen. Ohne vorgängige schriftliche Genehmigung ist es dem Kunden strengstens untersagt, Leistungen, die vom Anbieter im Rahmen des Vertrags oder des Abonnements zur Verfügung gestellt werden, an Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen oder abzutreten. Die vom Anbieter bereitgestellten öffentlichen Internet-Adressen gehen nie in den Besitz des Kunden über. Sie bleiben jederzeit Eigentum des bei der europäischen Koordinationsstelle für IP-Netze RIPE rechtsgültig eingetragenen Anbieters. Der Kunde erklärt, dass er die Einschränkungen in Bezug auf den Erwerb, insbesondere als Marke, und das Eigentum der Domainnamen kennt. Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der endgültige Erwerb eines Domainnamens nicht möglich (siehe u.a. die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV: SR 784.104). Im Zweifelsfall kann sich der Kunde an die Regulierungsstellen (switch.ch, internic.com) wenden. Die vom Anbieter bearbeiteten Top-Level Domains (.com, .ch, .org, .net usw.) entsprechen den von ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) anerkannten Top-Level Domains. Bei Fragen kann sich der Kunde direkt an diese offizielle Stelle wenden (www.icann.org).

3. Allgemeine Pflichten der Vertragsparteien
Wide und der Kunde unternehmen alles, um die ordnungsgemässe und getreue Ausübung des Vertrags zu gewährleisten. Insbesondere verpflichten sie sich, die andere Partei über Umstände zu unterrichten, die möglicherweise Auswirkungen auf die Vertragsausführung haben könnten, und sich an die im Internet geltenden Leitsätze („Net Etiquette“, „Godwin’s Law“) zu halten. Der Kunde hat Wide über sämtliche Aspekte, welche seine Vertragsfähigkeit oder die Qualität der vom Serviceanbieter zu erbringenden Leistungen beeinträchtigen könnten, wahrheitsgetreu zu informieren. Der Kunde hält sich bei der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Leistungen, wie Internetzugang, Telefonie und anderes strikt an die schweizerische Gesetzgebung und die geltenden internationalen Abkommen. Im Besonderen achtet er darauf, nicht gegen die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches, namentlich das Fernmeldegesetzes und seine Verordnungen, zu verstossen. Der Kunde haftet für Handlungen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur und entbindet Wide im Fall einer Strafverfolgung von jeglicher Verantwortung. Der Kunde hält sich bei der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur strikt an die schweizerische Gesetzgebung.

3.1 Leistungspflichten und -umfang von Wide: Wide ist für die permanente Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann Wide jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen. Soweit Wide kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch besteht daraus nicht. Allfällige Verzögerungen bedingt durch höhere Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, welche Wide die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Anbieter – berechtigen Wide die Liefer- bzw. Leistungserbringung um mindestens die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Karenzfrist, zu verlängern.

3.2 Pflichten des Kunden: Der Kunde ist für eine angemessene Arbeitsumgebung und den Betrieb der eigenen Infrastruktur, sowie der Computersysteme selbst verantwortlich und arbeitet eng mit Wide zusammen, um bestmögliche Resultate zu erreichen. Die Bereitstellung der Internet- oder Telefonieleistungen und der Managed Services und deren Qualität sind eng an den Ort des Kundenanschlusses bei der Vertragsunterzeichnung und die Genauigkeit der Kundenangaben gebunden. Allfällige Adressänderungen, auch solche innerhalb ein- und desselben Wohnorts oder Gebäudes, sind Wide ohne vorgängige Aufforderung unverzüglich und wenn möglich rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. Wide kann dem Kunden bei einer nicht gemeldeten Adressänderung allfällige Kosten für die Adresssuche in Rechnung stellen. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung infolge eines Umzugs des Kunden oder der Einstellung einer Leistung Dritter übernimmt Wide keine Haftung. Wide behält sich die Möglichkeit vor, an Stelle der nicht verfügbaren Leistung die für den Wohnort des Kunden am besten geeignete Leistung aufzuschalten. Wide stellt dem Kunden die Kosten für die technische Änderung und die durch den Umzug verursachten Kosten Dritter (z.B. Swisscom, Sunrise) in Rechnung, insbesondere die entrichtete Leitungsmiete und die Kosten für die Annullierung der Linie. In gleicher Weise hat der Kunde Wide ohne Aufforderung über Änderungen seiner E-Mail-Adresse und auch über Änderungen seiner Situation, welche die Leistungen des Anbieters beeinträchtigen könnten, zu informieren.
Der Kunde ist für die Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme, Lizenzierung und Konfiguration) auf seinen Endgeräten verantwortlich. Der Serviceanbieter übernimmt keine Garantie, dass seine Dienste auf technisch mangelhaft ausgestatteten Endgeräten des Kunden einwandfrei funktionieren.

4. Kosten und Zahlungskonditionen

4.1 Aufwandsentschädigung: Sofern zwischen Wide und dem Kunden nicht Anderweitiges schriftlich vereinbart ist, werden die Dienstleistungen von Wide nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies umfasst neben den o.g. Dienstleistungen auch die Unterstützung und den Support per Telefon, sowie den Remotezugriff. Die entschädigungspflichtige Zeit beinhaltet die Einsatzzeit beim Kunden bzw. die Zeit, welche für den Support am Telefon bzw. den Remotezugriff oder die entsprechende Reisezeit aufgewendet wurde.

4.2 Tarife: Es gelten die Tarife und Bestimmungen gemäss Vertrag zzgl. Spesen soweit angefallen und verrechenbar. Soweit keine spezifischen Vereinbarungen getroffen sind, gilt der handelsübliche Tarif bzw. Wert der Ware als geschuldet. Die Mindestdauer einer Intervention beim Servicenehmer beträgt zwei Stunden, die Dauer eines Remote-Einsatzes beträgt eine halbe Stunde; jeweils unabhängig von der effektiven Dauer.

4.3 Rechnungen: Sämtliche Rechnungen von Wide sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, ab welchem Datum ein Verzugszins zu laufen beginnt, welcher 5% über dem CHF-Libor liegt.

4.4 Mahngebühr: Für die Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Gebühr in Höhe von CHF 20.- erhoben, unabhängig vom Anfall weiterer Verzugszinsen.

4.5 Leistungseinstellung: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Wide berechtigt, seine Leistungen bzw. Lieferungen einzustellen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch Wide und bleibt verpflichtet, allfällige periodische Entgelte bzw. darauf lastende Wartungskosten vollumfänglich zu zahlen.

4.6 Kaution: Wide kann vom Kunden jederzeit eine Kaution zur Deckung der von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere für die Bereitstellung von Material, die aussergewöhnliche Erhöhung des Datenvolumens und die Absicherung bei Zahlungsverzug, verlangen. Leistet der Kunde die geforderte Garantie nicht in der eingeräumten Frist, ist Wide berechtigt, die Leistungserbringung ohne weitere Benachrichtigung zu verweigern oder einzustellen. Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für die Konsequenzen der Leistungsunterbrechung und kann keine Entschädigung geltend machen (vgl. 2.2).

5. Haftungsbeschränkung

5.1 Beschränkung: Mit Inanspruchnahme der Dienste von Wide werden im Rahmen des gesetzlich wegbedingbaren Umfanges keinerlei Haftungsansprüche gewährt. Der Kunde wird auf die Grenzen des Internet- und Telefonie-Netzwerks sowie über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren hingewiesen. Wide geht keine Ergebnisverpflichtung, sondern lediglich eine Mittelverpflichtung ein. Wide garantiert weder die ständige Verfügbarkeit des Internet- und Telefonnetzwerkes, noch eine unterbruchsfreie Verbindung oder eine Mindest-Datenrate. Wide behält sich das Recht vor, aus technischen Gründen Neuinitialisierungen durchzuführen oder die Verbindung vorübergehend zu unterbrechen. Wide verpflichtet sich, sich an das «best effort»-Prinzip zu halten. d.h. mit bestem Wissen und Gewissen jederzeit alle Wide zur Verfügung stehenden und den technischen Kenntnissen entsprechenden personellen und materiellen Mittel einzusetzen, um das angestrebte Ergebnis zu erreichen. Auf keinen Fall haftet Wide für Handlungen, Unterlassungen, Leistungsunterbrechungen, Qualitätsprobleme oder Verspätungen, die durch Dritte entstehen. Es ist Sache des Kunden, die nötigen Sicherheits-Systeme zu installieren (Firewall, Antivirus, usw.), um sich gegen rechtswidrige Angriffe zu schützen. Wide kann –soweit gewünscht – dem Kunden technische Lösungen gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

Wide haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine vorübergehende oder dauernde Unterbrechung oder Verzögerung der Leistungen oder des Netzwerks, wie entgangene Gewinne, Verluste von geschäftlichen Daten, Nicht-Verfügbarkeit der Daten. usw. (direkte und indirekte Schäden) entstehen. Wide haftet insbesondere nicht in folgenden Fällen:
a) Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der Infrastruktur von Wide, insbesondere bei Störungen der Mietleitungen von Unterlieferanten von Wide;
b) Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, rechtswidrigerweise übermittelt oder von Drittpersonen abgefangen werden;
c) Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn Wide als Zertifikationsstelle auftritt oder andere Kryptologie-Dienstleistungen anbietet;
d) Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet (Electronic Commerce), insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
e) Fehlende oder mangelhafte Trefferquoten in Internet-Suchmaschinen, auch nicht bei ausdrücklicher Auftragserteilung des Kunden an Wide, die Suchmaschinen-Registrierungen vorzunehmen;
f) Rechtsauseinandersetzungen infolge von Domain-Namen-Registrierungen oder Domain-Namen-Löschungen, welche Wide im Auftrag des Kunden veranlasst hat.

5.2 Haftung: In jedem Fall haftet Wide nur für direkten Schaden bei Nachweis der Beeinträchtigung des Kunden aufgrund grober Nachlässigkeit eines Mitarbeiters oder eines Defektes der vorgeschlagenen (Sicherheits-) Lösung bis zu einem Betrag von CHF 250’000.— nach Steuern. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden irgendwelcher Art, insbesondere für Produktions- und Nutzungsausfall, für Datenverlust, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekten Schäden ebenso wie für Schäden aufgrund höherer Gewalt wird ausgeschlossen und wiederum unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung gemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt.

6. Datenschutzrechtliche Erklärung
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet worden. Es gilt die Datenschutzpolitik von Wide gemäss Ziff. 6.1. Wide übermittelt die erhobenen Daten an mit dem Wide verbundene, auch ausländische Unternehmen, sofern dies zum Zweck der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

6.1 Datenschutzpolitik
Wide ist bestrebt, die ihr zur Kenntnis gelangten Daten der Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtmässig zu verwenden, wobei Wide bemüht ist, die nationalen und internationalen Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes zu berücksichtigen. Dementsprechend informiert Wide die Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften über die Bearbeitung ihrer Daten. Als Bearbeitung definiert das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren.

6.2 Datenerfassung
a) die Kundendaten werden bei Auftragserteilung erfasst. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer Vertragsanbahnung im direkten Kontakt zwischen dem Kunden und/oder online über die entsprechenden Webformulare;
b) neben den persönlichen Daten werden zusätzlich, je nach Dienstleistung, verschiedene Daten über die technische Infrastruktur des Kunden erfasst, so bspw. Seriennummern von Hardware, Lizenzierungen von Software, Netzwerkumgebung, Zugangsdaten, Installationsroutinen, IP-Adressen etc. Diese Datenerfassung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung;
c) beim Besuch auf der Homepage von Wide werden von jedem Besucher die folgenden Angaben gespeichert, welche jedoch nur zu Statistikzwecken genutzt werden und keine Rückschlüsse auf den Benutzer zulassen: Verwendete IP-Adresse, Browser inkl. Version, Betriebssystem inkl. Version und (falls vorhanden) die Domain, welche auf www.wide.ch geführt hat (Suchmaschine, Banner etc.). Wide kann die IP-Adresse des Kunden verwenden, um die Einhaltung dieser AGB oder die Sicherheit der Dienste, der Homepage oder anderer Nutzer sicherzustellen.

6.3 Datennutzung
Die von Wide erfassten Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Darüber hinaus ist Wide berechtigt, die Daten auch zu Informationszwecken über andere Produkte von Wide zu verwenden.

7. Vertraulichkeit und intellektuelles Eigentum, Abwerbeverbot

7.1 Vertraulichkeit
Alle Tätigkeiten für und mit dem Kunden werden als vertraulich behandelt. Wide unternimmt die notwendigen Vorkehrungen, die entsprechenden Informationen aus der Zusammenarbeit abzusichern. Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und nicht befugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen, inkl. Anhängen – auch ohne spezifischen Vertraulichkeitsvermerk – als vertraulich. Bei Feststellung rechts-oder sittenwidriger Handlungen ist Wide berechtigt, Kundenadressen Dritten, namentlich Strafverfolgungsbehörden, zu übergeben.

7.2 Intellektuelles Eigentum
Der Kunde hat das Recht inne, die Produkte, Erfindungen und Anwendungen von Wide zu nutzen, soweit diese im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen stehen. Wide ist jedoch Eigentümer und kommerzieller Nutzer dieser Erfindungen und Entwicklungen. Eine Abweichung davon bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Wide.

7.3 Personalabwerbung
Keine Partei darf während der Dauer der Geschäftsabwicklung sowie innerhalb eines Jahres danach Mitarbeiter der anderen Partei ohne deren Einverständnis für sich selbst oder für einen Dritten anwerben. Wer einen Mitarbeiter der anderen Partei ohne deren schriftliche Einwilligung anstellt, beschäftigt oder seine Dienstleistungen vermittelt oder anderweitig in Anspruch nimmt, bezahlt der anderen Partei für daraus entstandene Personalsuche und Personaleinführung eine Entschädigung in der Höhe des hälftigen Jahresgehaltes dieses Mitarbeiters, jedoch wenigstens SFr. 50’000.-.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstiges
Erfüllungsort ist CH-6315 Oberägeri/ZG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die geschlossenen Einzelverträge unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Besonderen Geschäftsbedingungen und den geschlossenen Einzelverträgen ist Oberägeri/ZG, soweit kein anderer gesetzlich zwingender besteht.

A) Besondere Geschäftsbedingungen – Managed und Cloud Services
A.1 Lieferung von Hard-und Software: Hard-und Software sind mit dem Status „as-is“ geliefert. Der Kunde kann Wide für Design, Aufbau und Implementationen bzw. Anpassungen beauftragen. Bei den für Managed Services beschriebenen Diensten, der Software und den Applikationen werden diese lediglich installiert und stehen „as is“ für weitere Anpassungen und Konfigurationen zur Verfügung des Kunden. Der Kunde kann Wide mit diesen erweiterten Dienstleistungen beauftragen. Die Verantwortung für die Plattform und die darauf laufenden Applikationen obliegt dem Kunden. Dieser kann Wide mit dem Unterhalt, Anpassungen u.a. im gewünschten Rahmen gegen Verrechnung beauftragen. Sofern technisch machbar, wird Wide diesen Auftrag entsprechend erledigen.

A.2 Backup: Es werden regelmässig Backups durchgeführt und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die gesicherten Informationen für den Zeitraum von einer Woche aufbewahrt. Für die Konsistenz von Inhalt, Daten und Files ist der Kunde verantwortlich.

A.3 Redundante Dienste: Sofern der Kunde einen redundanten Dienst gekauft hat, sorgt Wide für redundante Komponenten und deren Funktionalitäten. Für die Verfügbarkeit von installierten Betriebssystemen, Applikationen, Daten, Sicherheit und deren regelmässige Updates ist der Kunde verantwortlich.

A.4 Anschluss: Auf die Server-Plattform kann der Kunde via direkten Anschluss oder Internet zugreifen, sofern Direkt-Anschlüsse oder Remote Access Lösungen schriftlich vereinbart/bestellt sind.

A.5 Inbetriebnahme-Status: Der Kunde hat die Obliegenheit bis spätestens zehn Tage nach Inbetriebnahme allfällige Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen u.ä. Wide schriftlich mitzuteilen. Danach wird der aktuelle Stand der Services festgehalten und alle weiteren Änderungen werden von Wide geprüft und sofern –technisch möglich – kostenpflichtig erledigt. Nach dem o.g. Zeitpunkt trägt Wide keine Verantwortung mehr für Funktionen und Einschränkungen; v.a. wenn diese durch Updates oder Anpassungen von Soft-oder Hardware entstanden sind.

A.6 Eigentum an Diensten ua: Zur Verfügung gestellte Dienste, Produkte, Material uä (insbesondere Hard-und Software, sowie IP-Adressen, Telefonnummern, Lizenzen, Domain-Namen) bleiben stets (auch nach Einbau) im Eigentum von Wide bzw. der entsprechenden Partner. Jegliche Veränderungen hinsichtlich Standort, Konfiguration o.ä. sind nur mit voriger schriftliche Zustimmung der Wide gestattet. Dieses Eigentum kann jederzeit und unter Berücksichtigung von einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Monatsende zurückgefordert werden. Es besteht insbesondere kein Rückbehaltungsanspruch oder Verrechnungsrecht des Kunden.

A.7 Vertragsdauer: Für sämtliche Managed und Cloud Services gilt eine regelmässige Vertragslaufzeit von 36 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.

A.8 Haftungsbeschränkung: In jedem Fall wird dem Kunden zur Schadenbegleichung höchstens der Betrag zurückerstattet, den dieser für die laufende Abonnements- oder Vertragsperiode bezahlt hat.
B) Besondere Geschäftsbedingungen – Lieferung von IT-Produkten
Wide stellt selbst keine IT-Produkte her. Wide liefert dem Kunden ausgewählte IT-Produkte. Sämtliche von Wide gelieferten IT-Produkte sind somit Produkte Dritter. Wide nimmt an solchen Produkten keine Qualitätskontrolle vor. Der Preis für die von Wide gelieferten IT-Produkte richtet sich nach der Auftragsbestätigung der Wide. Die Preise in der unterschriebenen Offerte unterliegen gegebenenfalls den aktuellen Wechselkursen. Daher behält sich Wide das Recht vor, die Preise in der Zeit zwischen der Unterzeichnung der Offerte und der endgültigen Auftragsbestätigung entsprechend anzupassen. Die verbindlichen Preise sind aus der Auftragsbestätigung ersichtlich. Im Übrigen richten sich die Vertragsbedingungen ausschliesslich nach den Konditionen des Herstellers bzw. des Lieferanten der IT-Produkte. Wide übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei eigenständige Verpflichtungen aus der Lieferung von IT-Produkten, mit Ausnahme derjenigen, die IT-Produkte vom Lieferanten entgegenzunehmen und dem Kunden zu übergeben. Wide haftet für Lieferverzögerungen gegenüber dem Kunden einzig, wenn diese auf den Verantwortungsbereich der Wide zurückzuführen sind und über die Wide den Kunden nicht unverzüglich bezüglich der Lieferverzögerung informiert. Im Übrigen schliesst Wide jegliche Haftung für die gelieferten IT-Produkte aus. Allfällige Haftungsansprüche hat der Kunde direkt dem Hersteller bzw. Lieferanten der Wide gegenüber geltend zu machen, wozu Wide dem Kunden auf dessen erste Aufforderung hin sämtliche Garantie- und Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Lieferanten abtritt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der IT-Produkte durch den Kunden verbleiben diese im Eigentum der Wide. Wide ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden einzutragen, wozu der Kunde auf erste Aufforderung hin sein schriftliches Einverständnis erteilt. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass er mit der Öffnung der versiegelten Verpackung einer Software die Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkennt und mit der Öffnung zugleich jede nachträgliche Rückgabe und/oder Umtausch ausgeschlossen sind.

Gültig ab 01. Mai 2014

Mitteilung

„Unsere Kompetenzen fügen sich hervorragend in das Leistungsangebot von Bechtle in der Schweiz ein. Wir freuen uns darauf, unsere Aktivitäten unter dem Dach von Bechtle kräftig auszubauen und unseren bestehenden Kunden ein noch umfassenderes IT-Lösungsspektrum aus einer Hand verfügbar machen zu können“, sagt Reza Kordi, Managing Director, Wide Technology Partners AG.

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